Kurzzeitpflege

Dieses Angebot steht bereit für ältere Menschen, die

  • nach einem Krankenhausaufenthalt noch nicht sofort wieder in der Lage sind für das Leben zu Hause oder
  • für pflegende Angehörige, die verreisen möchten oder sich selbst behandeln lassen müssen oder
  • zum Kennenlernen der Einrichtung

Bei der Aufnahme aus dem Krankenhaus im Falle einer vorangegangenen gesundheitlichen Krise wird ein besonderes Augenmerk auf Verbesserungsmöglichkeiten der Selbstständigkeit gerichtet. Das nahtlose Anschließen an Empfehlungen des Krankenhauses, die aktivierende Pflege und ggf. das Hinzuziehen von Therapeuten oder die Vermittlung von Hilfsmitteln sind bewährte Methoden zum Ausschöpfen von Ressourcen.

Alle Angebote des Hauses stehen Kurzzeitpflegegästen ebenso zur Verfügung wie den Hausbewohnern.

Das Entgelt in der Kurzzeitpflege richtet sich nach dem Pflegegrad.

Die Pflegekasse zahlt einen Zuschuss in Höhe von bis zu 1.612 Euro für bis zu 4 Wochen im Kalenderjahr.

Die Kurzzeitpflege kann verlängert werden um bis zu weitere 4 Wochen im Kalenderjahr, wenn ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht und dieser noch nicht ausgeschöpft wurde. Dann erhöht sich der Zuschuss auf bis um das Doppelte.

Verhinderungspflege wird ebenfalls im St. Matthäus Altenwohnheim Hermannshagen angeboten.

Lassen Sie sich zu Kombinationsmöglichkeiten und Konditionen beraten!